Lange Erfahrung im Austausch mit den Behörden.

Wir übernehmen.

Un­ter­neh­men oh­ne Stand­ort in der Eu­ro­päi­schen Uni­on, die in­ner­halb der Gren­zen der Eu­ro­päi­schen Uni­on Wa­ren oder Dienst­leis­tun­gen ver­kau­fen und per­so­nen­be­zo­ge­ne Da­ten er­he­ben, müs­sen ei­nen Ver­tre­ter mit Sitz in der EU be­nen­nen. Dies gilt auch für Un­ter­neh­men, die Da­ten von EU-Bür­gern zur On­line-Nut­zung, zur Nut­zung von On­line-Me­di­en und Wer­bung er­he­ben und ver­ar­bei­ten. An­bie­ter kos­ten­lo­ser Web­sites und Apps un­ter­lie­gen eben­falls der Re­ge­lung der Be­nen­nung ei­nes EU-Vertreters.

Hier­bei be­stimmt der Ver­ant­wort­li­che den ent­spre­chen­den Ver­tre­ter, der fort­an even­tu­el­le Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Auf­sichts­be­hör­den für den Da­ten­schutz und be­trof­fe­nen Per­so­nen führt. Nach § 44 BDSG ist die­ser Ver­tre­ter auch Be­voll­mäch­tig­ter für den Er­halt von Zu­stel­lun­gen in zi­vil­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren, die Kla­gen we­gen ei­nes Ver­sto­ßes ge­gen da­ten­schutz­recht­li­che Be­stim­mun­gen zum Ge­gen­stand haben.

Der Ver­tre­ter muss in ei­nem der EU Mit­glied­staa­ten nie­der­ge­las­sen sein, in de­nen die be­trof­fe­nen Per­so­nen, de­ren Da­ten ver­ar­bei­tet wer­den oder de­ren Ver­hal­ten be­ob­ach­tet wird, sich be­fin­den. Sei­ne Be­stel­lung muss in Schrift­form er­fol­gen. Wird auf die Be­stel­lung ei­nes Ver­tre­ters trotz ge­setz­li­cher Pflicht ver­zich­tet, kön­nen ho­he Bu­ß­gel­der die Folge sein.

Es ist von be­son­de­rem Vor­teil, ei­nen Dienst­leis­ter für Da­ten­schutz als Ver­tre­ter zu be­stel­len, der ei­nen ju­ris­ti­schen Hin­ter­grund hat und Er­fah­rung im Aus­tausch mit Auf­sichts­be­hör­den für Da­ten­schutz besitzt.

ALLES AUF EINEN BLICK.

UNSER ANGEBOT FÜR SIE:

Bestellung als EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO

Kommuni­kation mit Betroffenen und Aufsichts­behörden

Bevoll­mächtigter in Zivilsachen

Niederlassung in einem europäischen Mitgliedsstaat

UNSERE VERANT­WORTUNG.

IHR NUTZEN.

  • Schutz vor hohen Bußgeldern
  • Hohe Kompetenz durch langjährige juristische Expertise
  • Kosteneffizienz
  • Verhandlungssichere Englische Sprachkompetenz
  • Rechtskonforme Vertretung und Rechtssicherheit

Was können wir für Sie tun?

Lassen Sie unsdarüber sprechen!

Der EU-Vertreter gemäß Art. 27 DSGVO ist eine Schlüsselperson in der Datenschutzlandschaft und spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten von EU-Bürgern, unabhängig von ihrem geografischen Standort.

Besetzen Sie diese Position nachweislich mit Fachleuten, die Ihnen Sorgen abnehmen. Gerne vertreten wir Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Sprechen Sie uns an